Bestattungsformen und Grabarten
Noch heute ist die Erdbestattung die gängigste Bestattungsform in Westeuropa. Sie erfolgt im Sarg auf einem Friedhof. Vorangegangen ist oftmals eine, auch offene Aufbahrung. Im Anschluss an die Trauerfeier gibt die Trauergemeinde dem Verstorbenen das sogenannte „letzte Geleit“, indem sie den getragenen oder gefahrenen Sarg zum Grab begleitet. Im Beisein der Trauergemeinde wird der Sarg in das Grab gesenkt. Danach hat jeder Anwesende die Gelegenheit vorzutreten und sich noch einmal zu verabschieden. Üblicherweise werden Blumen oder symbolisch auch Erdbeigaben hinuntergeworfen. Die Trauergemeinde verlässt danach den Friedhof.
Der Sarg wird dann vom Friedhofsgärtner mit Erde bedeckt. Anschließend wird das Grab mit einem Kreuz und den zugedachten Blumen, Gestecken und Kränzen geschmückt.
Eine anschließende Bepflanzung des Grabes ist möglich und erwünscht. Nach einer gewissen Zeit kann das Kreuz durch einen Grabstein ersetzt werden.
In der Regel findet auch bei einer Feuerbestattung zunächst eine Trauerfeier statt.
Sowohl eine Feier am Sarg als auch eine Feier nach der Einäscherung mit der Urne ist möglich. Hier spricht man von einer Sarg- oder Urnenfeier.
Der Abschluss der Zeromonie ist in beiden Fällen die Urnenbeisetzung. Bei einer Feuerbestattung sind die Möglichkeiten der Grabart sehr vielfältig. Vom traditionellen Urnengrab in der Erde über ein anonymes Grab in einem Friedwald bis zu einer Seebestattung ist vieles denkbar.
Nicht jeder Friedhof in der Nähe bietet alle Möglichkeiten gleichermaßen an. Sprechen Sie uns an, wir wissen, was wo machbar ist.
Grabarten nach Erd- oder Feuerbestattung
Das Wahlgrab kann schon zu Lebzeiten auf einem Friedhof frei ausgesucht und erworben werden. Lage und Größe der Grabstätte können Sie selbst bestimmen. In einem Wahlgrab sind mehrere Bestattungen möglich, es eignet sich daher als Familiengrabstätte. Das Nutzungsrecht lässt sich in der Regel auf maximal 30 bis 40 Jahre ausdehnen. Im Anschluss kann man es neu erwerben, sodass die Grabstelle über mehrere Generationen genutzt werden kann.
Die Lage dieser Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Im Reihengrab ist immer nur eine einzige Bestattung möglich, es eignet sich daher nicht als Familiengrabstätte. Die vorgeschriebene Ruhezeit wird zugeteilt und muss eingehalten werden, eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Die Nutzungsrechte nach Ablauf dieser Frist gehen zurück an die Friedhofsverwaltung, das Grab wird daraufhin aufgelöst.
Hier erfolgt die Beisetzung des Sarges oder der Urne des Verstorbenen in einem Rasenfeld. Das Grab kann mit einer flachen Grabplatte versehen werden, die der Rasenhöhe entspricht.
Die Rasenpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung, an die auch die entstehenden Kosten überwiesen werden. Die Grabpflege entfällt.
Bei den Urnenwiesen gibt es mit Namen versehene Steelen, Wände, Platten und Steine.
Rasengrabstätten für Erdbestattungen gibt es z. Z. nur auf wenigen Friedhöfen.
Eine weitläufige Rasenfläche nimmt in der Regel die Urne des Verstorbenen auf. Auf ausgewählten Friedhöfen sind auch Erdbestattungen möglich.
Der Grabplatz wird nicht gekennzeichnet, nur die Friedhofsverwaltung kennt diese Stelle. Die Beisetzung findet auf einigen Friedhöfen ohne die Anwesenheit von Angehörigen statt.
Es entstehen Kosten für die Grabstelle, die nach der Beisetzung von der Friedhofsverwaltung für die gesamte Ruhefrist berechnet werden. Die persönliche Grabpflege entfällt.
Grabarten nach einer Feuerbestattung
Die Asche wird in einer wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben. Dieser Vorgang findet wahlweise in Anwesenheit der Trauernden statt, auch die Ausrichtung einer Trauerfeier auf dem Schiff ist möglich. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den Koordinaten der Bestattung und haben die Auswahl zwischen verschiedenen Beisetzungsgebieten in europäischen und internationalen Gewässern.
Auf bestimmten Friedhöfen oder in ausgewiesenen Wäldern können Urnen beigesetzt werden. Der natürliche Waldcharakter muss erhalten bleiben.
Die Beisetzung der Urne erfolgt am Fuß eines Baumes, den man auswählen kann. Außerdem kann eine Namens- oder Spruchplakette am Baum befestigt werden. Auch hier entfällt die Grabpflege.